Zahn GmbH Dieselstrasse 8
D-89231 Neu-Ulm
Telefon 0731/98478-0 Fax 0731/98478-11
Zahn - Qualität prägt sich ein

Zahn GmbH Produktkennzeichnungen

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Unsere Schilder
verbinden das Design Ihres Produktes mit Ihrem Namen

Sie wissen sicher von welchem Hersteller Ihr Fernseher, Ihre Heizung, Ihr Kühlschrank oder Ihre Duschabtrennung sind. All diese Produkte sind mit Schildern gekennzeichnet, um einem Produkt das Prädikat Markenartikel zu verleihen. Wir nennen sie Produktkennzeichnungen.
Als Spezialisten für Produktkennzeichnungen helfen wir Ihnen gerne, Ihre Marke optimal am Markt darzustellen.
Unser gut geschultes Personal fertigt auch Spritzgusswerkzeuge nach Ihren Anforderungen. Wir erstellen die meisten Druckvorlagen im Haus, um eine hohe Flexibilität und kurze Reaktionszeit zur Erfüllung Ihrer Wünsche zu gewährleisten. Für ausgefallene Vorstellungen erledigen leistungsfähige Partner notwendige Vorarbeiten. Unser erfahrenes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.

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brandstar-logo Brand-Star Produkte sind Produktkennzeichnungen die nahezu allen Wünschen gerecht werden. Die Schilder können universell eingesetzt werden. Die Möglichkeiten der Dekoration sind fast grenzenlos.Die Grundkörper der Schilder werden für die Innen- und Außenanwendung mit matter oder hochglänzender Lackierung, verchromt sowie flächig oder partiell bedruckt gefertigt.

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Sie können am Endprodukt mit Schnappstiften, Selbstklebefolien oder Stiften mit Federmuttern angebracht werden. Besonders hochwertige Optik haben die Brand-Star Schilder aus PMMS mit rückseitiger Dekoration. Eine Hinterleuchtung ist hier das Tüpfelchen auf dem I.

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Chrome-Star Produkte sind Produktkennzeichnungen aus Echtmetall. Die Strukturen werden galvanisch abgeschieden und sind rein metallisch.

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Die Oberfläche der aus Nickel oder Chrom gefertigten Kennzeichnungen kann matt, glänzend, mit Schliff, sowie in hellem oder anthrazitfarbenem Chrom ausgeführt werden. Die Optik dieser Schilder ist äußerst hochwertig und filigrane Strukturen ab 1 mm Breite verleihen zusätzlich ein anmutiges Erscheinungsbild. Verwendung finden die selbstklebenden, ca. 60 µm dicken Beschriftungensowohl im Innen- als auch Aussenbereich.

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Single-Star Produkte sind Produktkennzeichnungen aus Einzelelementen. Die Elemente können in variierenden Größen, Schriftweiten und -arten, plan oder gewölbt gefertigt werden. Um eine hochwertige Optik zu generieren, wird zwischen den einzelnen Elementen ohne Verbindungsbalken gearbeitet und die Schriftzüge je nach Wunsch verchromt, lackiert, bedruckt oder beprägt.

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Die Dekorationen können glänzend oder matt ausgeführt werden. Die individuellen Kennzeichnungen sind für innen und außen geeignet und werden über Clips, Stifte mit Federmuttern oder selbstklebend am Endprodukt angebracht. Die individuellen Kenn- zeichnungen sind für innen und außen geeignet und werden über Clipse, Stifte mit Federmuttern oder selbstklebend am Produkt angebracht.

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Dome-Star Produkte sind Plaketten, die durch die abschließende Domingschicht gegen mechanische und wässrige Einflüsse äußerst robust und schmutzabweisend sind.

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Die Formgebung ist nahezu beliebig möglich und in vielen Größen realisierbar. Das farbige oder glänzende Aussehen erhalten diese Produktkennzeichnungen durch Bedruckung, Beprägung, Colorflow, Lackierung, Laserung oder durch die Kombination verschiedenerVerfahren Abhängig von der Anwendung der Schilder kommen für die Befestigung Clipse, Steckverbinder oder Selbstklebefolie zum Einsatz.

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Soft-Star Produkte sind Produktkennzeichnungen aus weichem Kunststoff die in Form, Farbgebung und Größe flexibel sind. Die Schilder besitzen als Rückseite eine Selbstklebefolie. Die Schilder besitzen als Rückseite eine Selbstklebefolie und lassen sich dadurch beim Aufbringen der Form des Endprodukts weitestgehend nachführen.

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Die Grundfolie bringt die Hintergrundfarbe mit. Der Schriftzug und das Logo werden durch Bedruckung aufgebracht. Geschützt wird der Druck durch die Domingschicht, die das Schild widerstandsfähig macht und Tiefenwirkung verleiht.

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Ein Unternehmen kann nur dann erfolgreich sein, wenn es seine Erfolgsfaktoren kennt, diese pflegt und weiterentwickelt.

Basis hierfür sind die Unternehmensgrundsätze und die Qualitäts- und Umweltpolitik, die hier dargestellt sind.
Beratung steht bei uns immer an erster Stelle. Unser besonderes Anliegen war und ist stets, zeitaktuelles Design mit modernsten Fertigungstechniken zu produzieren.



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Mitarbeiter:

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Für die Erfüllung der Wünsche unserer Kunden bieten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die wichtigste Grundlage. Aus diesem Grund gehören Arbeits- und Gesundheitsschutz, Aus- und Weiterbildung und die Bewahrung von Erfahrung und Wissen zur wichtigen Grundlage unternehmerischenHandelns der Firma Zahn GmbH Produktkennzeichnungen.

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Kunden:

Zufriedene Kunden bilden die Basis für den Erfolg des Unternehmens. Daher ist die unternehmerische Tätigkeit der Fa. Zahn GmbH Produktkennzeichnungen darauf ausgelegt, Kundenwünsche so weit wie möglich zu verwirklichen. Beratung steht bei uns immer an erster Stelle. Zu Beginn einer Geschäftsbeziehung aber auch über den gesamten Lebenszykus einer Produktkennzeichnung.




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Qualität:

Außer dem Servicegedanken und dem Preisfaktor spielt bei uns die Qualität die entscheidende Rolle. Gemäß DIN ISO 9001 ist hierunter nicht nur die Produktqualität als solche zu sehen, sondern vor allem die organisatorische Ausrichtung des Unternehmens als Basis für die Herstellung von Qualitätsprodukten. Wir beschränken uns nicht darauf, die nach außen hin sichtbare Qualität auf hohem Niveau zu halten, sondern optimieren durch interne Verbesserungsprozesse ständig unsere Abläufe und tragen so dazu bei, unser Ziel der Qualitätsverbesserung zu erreichen.

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Umwelt:

Schon immer wurde der Schonung der Umwelt von der Firma Zahn GmbH Produktkennzeichnungen ein hoher Stellenwert eingeräumt. Wo immer möglich wird auf umweltbelastende Stoffe verzichtet. Die Umwelt bildet eine wichtige Ressource für Mensch und Wirtschaft. Deshalb ließen wir unser Unternehmen nach der DIN ISO 14001 zertifizieren. Es ist unser Bestreben, nicht nur die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, sondern das Umweltverhalten aller Beteiligten zu verbessern und den gesetzlichen Vorgaben möglichst einen Schritt voraus zu sein.

umweltpakturkundeDie Zahn GmbH Produktkennzeichnungen hat sich zusätzlich zu einer qualifizierten freiwilligen Umweltleistung verpflichtet und ist Teilnehmer am Umweltpakt Bayern.
Darüber hinaus, dass die Firma Zahn GmbH nach der DIN ISO 14001:2004 zertifiziert ist, zeigt sie Umweltangagement. So hat das Unternehmen am Projekt Ökoprofit teilgenommen
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Ihre Ansprechpartner im Bereich Vertrieb

johndoeFelix Zahn Vertriebs-Innendienst
Telefon: +49 731 98478-20
felix.zahn@zahn-gmbh.de
Sprachen: Deutsch und Englisch
stefanieschmidtStefanie Schmidt Auftragsbearbeitung
Telefon: +49 731 98478-39
stephanie.schmidt@zahn-gmbh.de
Sprachen: Deutsch und Englisch
johanneszahnJohannes Zahn Marketing und Kundenbetreuung/
Aussendienst
Telefon: +49 731 98478-0
johannes.zahn@zahn-gmbh.de
Sprachen: Deutsch und Englisch
dianakutznerDiana Kutzner Vertriebs-Innendienst
Telefon: +49 731 98478-29
stephanie.schmidt@zahn-gmbh.de
Sprachen: Deutsch
** Bei Mobilfunknummern sind abweichende Preise aus dem Festnetz und Mobilfunknetz möglich. Informationen erhalten Sie über Ihren Telekommunikationsanbieter.

Eine Liste mit allen Kontaktdaten der Ansprechpartner gibt es hier: PDF-Download.

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Ihre Ansprechpartner im Bereich Produktion und Technik

gerdsimonsigGerd Simonsig Betriebsleitung
Telefon: +49 731 98478-23
gerd.simonsig@zahn-gmbh.de
Sprachen: Deutsch
alexandrastanzelAlexandra Stanzel Qualitätsmanagement
Telefon: +49 731 98478-34
alexandra.stanzel@zahn-gmbh.de
Sprachen: Deutsch und Englisch
janedoeJennifer Richert Disposition, Termine und Versand
Telefon: +49 731 98478-24
jennifer.richert@zahn-gmbh.de
Sprachen: Deutsch

Eine Liste mit allen Kontaktdaten der Ansprechpartner gibt es hier: PDF-Download.

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Ihre Ansprechpartner im Bereich Verwaltung und Einkauf

stefanieschmidtStefanie Schmidt Vertrieb
Telefon: +49 731 98478-39
stephanie.schmidt@zahn-gmbh.de
Sprachen: Deutsch und Englisch
johanneszahnJohannes Zahn Geschäftsführer
Telefon: +49 731 98478-0
johannes.zahn@zahn-gmbh.de
Sprachen: Deutsch und Englisch
johanneszahnStefanie Mayer Buchhaltung und Personal
Telefon: +49 731 98478-48
stefanie.mayer@zahn-gmbh.de
Sprachen: Deutsch
thomaswichtBianca Theisinger Buchhaltung
Telefon: +49 731 98478-33
bianca.theisinger@zahn-gmbh.de
Sprachen: Deutsch

Eine Liste mit allen Kontaktdaten der Ansprechpartner gibt es hier: PDF-Download.

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Techniken

Produktkennzeichnungen herzustellen erfordert zunächst einmal eine gute Kenntnis der Techniken, die für die Dekoration von Kunststoffteilen eingesetzt werden können. Unsere jahrelange Erfahrung garantiert die Herstellung von qualitativ hochwertigen und langlebigen Produktkennzeichnungen. Hier ist ein kurzer Überblick welche Basistechniken bei uns eingesetzt werden, und was wir unter Einbeziehung von leistungsfähigen Partnern realisieren können.

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Die moderne und zeitgemäße Grundlage unserer Herstellung von Produktkennzeichnungen sind die qualitativ hochwertigen Maschinen der Firma Arburg.
Wir betreiben bei der Produktion Recycling als aktiven Umweltschutz: Durch direkte Entnahme von Angüssen und wo möglich, deren unmittelbare Zuführung zum Produktionsprozess wird Abfall vermieden und die Kosten werden reduziert.

Heißprägen

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Dekoration durch Heißprägen:
Heißprägen als "traditionelles" Standardverfahren bietet viele Lösungsmöglichkeiten bei der farblichen Gestaltung von Produktkennzeichnungen.


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Insbesondere hochglänzende Farbgebungen sind hiermit gut zu erreichen, auch in metallic. In der Farbauswahl der Heissprägeschilder besteht jedoch, im Unterschied zum Tampondruck, eine Beschränkung auf das Angebot der Folienhersteller.

Tampondruck

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Der Tampondruck bietet erheblich mehr Möglichkeiten in Bezug auf die Farbgebung.
Beim Glanzgrad gibt es jedoch Einschränkungen im Vergleich zu den Heißprägeschildern.



Lackierung

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Die Lackierung von Produktkennzeichnungen ist eine gute Möglichkeit vollflächige Dekorationen in einfacher Form zu realisieren. Dies gilt vor allem, wenn es um vielfältige Möglichkeiten bei der Farbauswahl geht. Einschränkungen beim Glanzgrad sind jedoch zu berücksichtigen.



Verchromung

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Hochglänzende Oberflächen, Resistenz gegen Umwelteinflüsse, Versiegelung gegen chemische Einwirkungen. Dies sind nur einige Gründe dafür, ein Produktkennzeichen zu verchromen. Wir beraten Sie gerne ausführlich zu diesem Thema.


Digitaldruck

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Der Digitaldruck ist ein Fertigungsprozess, in dem sich das Schild in einem Arbeitsgang mit allen notwendigen Farben, Symbolen und Schriften bedrucken lässt. Die notwendigen Daten für das jeweilige Schild werden am Computer für den Druck aufbereitet und dann auf die Unterlagen gedruckt.

Laserschneiden

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Zu unserem umfangreichen Dienstleistungen gehören unter anderem das Laserschneiden.
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Impressum

Kombinationsimpressum (Anbieterkennzeichnung) aus Telemediengesetz (TMG),
Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV) und Informationen gemäß
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) basierend auf der
EU-Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG Amtsblatt der EU2006, L376/36 „DRLR“)


Anbieter und somit verantwortlich für die geschäftsmäßige und kommerzielle Website www.zahn-gmbh.de im Sinne des § 5 des Telemediengesetz in Funktion als Kerngesetz des Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz ElGVG und des Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste (IuKDG), ist die Zahn GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Diplom-Ingenieur Johannes Zahn.

Informationen gemäß § 2 Absatz 1 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

Herausgeber & Dienstanbieter:

Diese Internetpräsenz ist ein Informationsangebot von

Zahn GmbH

Dieselstraße 8
D – 89231 Neu-Ulm

Tel.: +49 (0) 731 / 984 780
Fax.: +49 (0) 731 / 984 7811

Web: www.zahn-gmbh.de
eMail: zahn.nu@zahn-gmbh.de

Sitz der Gesellschaft: Neu-Ulm

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Gerichtsstand: Eingetragen im Handelsregister Memmingen
Handelsregister B (HRB) 6811

 Anwendbares Recht: Recht der Bundesrepublik Deutschland (BRD)

Merkmale der Dienstleistung und Geschäftszweck:

Verarbeitung von Kunststoffen und Metallen. Produktkennzeichnungen. Der genaue Umfang der Dienstleitungen der Zahn GmbH, ergibt sich aus den aktuellen Informationen dieser Website.

Finanzamt:

Finanzamt Neu-Ulm
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 273 708 727 (gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz)

Zuständige Kammer:

Industrie- und Handelskammer Schwaben

Stettenstraße 1 + 3
D - 86150 Augsburg

Tel: + 49 (0) 821 - 3162 0
Fax: + 49 (0) 821 - 3162 3 23

eMail: info@schwaben.ihk.de
Web: www.schwaben.ihk.de

 

 

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:

Diplom-Ingenieur Johannes Zahn

Verantwortlicher für journalistisch redaktionelle Beiträge gemäß § 55 Absatz 2 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV):

Diplom-Ingenieur Johannes Zahn

Dieselstraße 8
D – 89231 Neu-Ulm

Preisangaben gemäß § 4 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) und Preisangabenverordnung (PAngV)

Die Zahn GmbH erstellt Ihnen auf Anfrage gerne ein Angebot.

D-U-N-S® Nummer (Data Universal Numbering System)

Die D-U-N-S® Nummer ist ein von der Firma Dun & Bradstreet definierter einmaliger, 9-stelliger Identifikationscode. Der international als Standard anerkannte Zahlencode dient der eindeutigen Identifizierung eines einzelnen Unternehmens.

D-U-N-S® Nummer: 32-197-1764

Konzeptionelle und technische Betreuung:

Webdesign Entwicklung, Gestaltung und Betreuung:

Hermann Foto und Design
Christoph Hermann

Gartenstraße 25
D – 70794 Filderstadt

Haftungsausschluss

Die Website wird von der Zahn GmbH betrieben; jegliche Rechte an der Website stehen der Zahn GmbH zu. Die Zahn GmbH übernimmt keinerlei Haftung für indirekte, mittelbare, zufällige oder Folgeschäden, die durch oder in Folge der Benutzung dieser Website auftreten. Sämtliche über die Website veröffentlichten Informationen werden von der Zahn GmbH nach bestem Wissen zur Verfügung gestellt. All diese Informationen begründen jedoch soweit gesetzlich zulässig, weder eine Garantie, Zusage oder Haftung seitens der Zahn GmbH.

Die Zahn GmbH kann diese Website nach eigenem Ermessen und ohne Übernahme einer Haftung jederzeit ohne Ankündigung ganz oder teilweise verändern und deren Betrieb einstellen. Durch das Setzen eines Links zu fremden Websites ("Hyperlinks") macht sich die Zahn GmbH weder diese Website noch deren Inhalt zu Eigen. Ferner ist die Zahn GmbH nicht verantwortlich für die Verfügbarkeit dieser Websites oder von deren Inhalten.

eMail-Sicherheit

Der Kunde ist mit elektronischer Kommunikation einverstanden, sobald er selbst den elektronischen Kontakt zur Zahn GmbH eröffnet.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eMails auf dem Übertragungsweg unbefugt und unbemerkt mitgelesen oder verändert werden können. Die Zahn GmbH setzt derzeit keine Verschlüsselungstechnik ein.

Die Zahn GmbH verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten eMails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können eMails abgewiesen werden, wenn diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden.

Markenschutz

Jedes hier genannte Firmen- oder Markenzeichen ist Eigentum der jeweiligen Firma. Die Nennung von Marken und Namen geschieht zu rein informativen Zwecken.

© Copyright

Alle Rechte vorbehalten. Text, Bilder und Grafiken, sowie deren Anordnung auf der Website unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt dieser Websites darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden.

© Copyright Bildquellen:

Zahn GmbH

 



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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Zahn GmbH Produktkennzeichnungen gültig ab 01.09.2010

Unsere AGBs gibt es hier auch als PDF-Download.


1 Vertragsschluss

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich für alle von uns abgegebenen Angebote und für alle mit uns abgeschlossenen Verträge. Einkaufsbedingungen oder anderslautende Bedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn wir deren Geltung schriftlich bestätigen.
1.2 Alle unsere Angebote, insbesondere solche in Katalogen, Verkaufsunterlagen oder im Internet, sind unverbindlich. Sie sind rechtlich als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten anzusehen. Aufträge sind angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Der Vertragsinhalt richtet sich im Zweifel nach unserer Auftragsbestätigung, soweit eine solche fehlt, nach unserem Angebot. Fehlt auch ein Angebot und erwirbt der Besteller Ware direkt im Werk, so ist für den Vertragsinhalt unser Lieferschein maßgebend.
1.3 Der Besteller ist an uns erteilte Aufträge bis zu deren Annahme oder Ablehnung gebunden. Er kann jedoch frühestens 10 Arbeitstage nach Auftragserteilung und schriftlich eine angemessene Nachfrist von 10 Arbeitstagen setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf der Auftrag als von uns
abgelehnt gilt.
1.4 Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben, Abbildungen sowie Zeichnungen gelten annähernd, wenn sie von uns nicht als verbindlich bezeichnet werden. Herstellungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% behalten wir uns vor.
1.5 An Kostenanschlägen, Konstruktionszeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns
eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nur mit unserer Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtzustandekommen eines Vertrages
unverzüglich zurückzusenden.
1.6 Zusätzliche Vereinbarungen - auch mit unseren Vertretern, Außendienstmitarbeitern oder sonst Beauftragten - bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
1.7 Konstruktions- oder Formänderungen bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern es
sich um unwesentliche Leistungsänderungen handelt und diese für den Besteller zumutbar sind.

2 Lieferung

2.1 Lieferfristen beginnen erst nach restloser Klärung aller Ausführungseinzelheiten zu laufen. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus, insbesondere die Leistung einer vereinbarten Anzahlung und die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Unterlagen.
2.2 Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, an denen uns kein Verschulden trifft und die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen . – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Transportstörungen usw. -auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, verlängert sich die vereinbarte Frist in angemessenem Umfang. Besteht das Leistungshindernis über 3 Monate hinaus, so besteht für beide Vertragsparteien das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Das Gleiche gilt, wenn wir von unserem Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig beliefert werden, ohne dass uns hieran ein Verschulden trifft.
2.3 Teillieferungen sind in zumutbaren Umfange zulässig.
2.4 Wir sind bemüht, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Sofern wir Lieferfristen schuldhaft überschreiten, ist der Besteller verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Für die Geltendmachung eines
Verzögerungsschadens und eines Schadens wegen Nichterfüllung gilt Ziff. 6 entsprechend.
2.5 Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so kann ein Lagergeld in Höhe in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, höchstens jedoch 5 % des Rechnungsbetrages verlangt werden. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Allg. Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Zahn GmbH Produktkennzeichnungen gültig ab 01.09.2010 Seite 2 von 5
2.6 Wenn der Besteller schuldhaft die Erfüllung des Vertrages verweigert, sind wir berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 20 % der Auftragssumme ohne Mehrwertsteuer zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
2.7 Bei Abrufaufträgen muss zwischen dem Abruf und dem Liefertermin mindestens ein Zeitraum von 15 Arbeitstagen bestehen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Bei Abrufaufträgen hat der Besteller binnen eines Jahres nach Auftragserteilung die Ware abzurufen, sofern nichts anderes vereinbart wurde; andernfalls wird unsere Gesamtforderung aus dem Abrufauftrag auch wegen nicht abgerufener Rückstände insgesamt zur Zahlung fällig und der Besteller hat die noch nicht abgenommene Ware abzunehmen.
2.8 Bei allen Sonderanfertigungen (Schriftzüge, Plaketten, Schilder, Schutzmarken, usw.) behalten wir uns aus technischen Gründen Mehr- oder Minderleistungen bis 10 % der Auflage vor.

3 Preise, Zahlungsbedingungen

3.1 Preise gelten rein netto ab Werk einschließlich Verladung zuzüglich der Mehrwertsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe. Verpackung wird gesondert berechnet. Ist die Rücknahme der Verpackung vereinbart, so hat die Rücksendung fracht- und spesenfrei umgehend und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen.
3.2 Alle durch unsere Lieferungen und Leistungen im Lande des Bestellers entstehenden Zölle, Steuern oder ähnliche Abgaben sind vom Besteller zu tragen.
3.3 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostensteigerungen, insbesondere Steigerungen von Material- und Rohstoffpreisen, Personal-, Herstellungs- und Transportkosten eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Dies gilt nicht, wenn die Leistung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erbracht werden soll. 3.4 Der Besteller darf lediglich mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ist über unsere Forderung ein Rechtsstreit anhängig, darf der Besteller mit Forderungen aufrechnen, die zusammen mit unserer Forderung entscheidungsreif sind.
3.5 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen streitiger oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
3.6 Wechsel werden nur zahlungshalber und nach besonderer Vereinbarung und nur bei Diskontfähigkeit und der Berechnung der stets sofort und bar zu zahlenden Diskontbankspesen hereingenommen.
3.7 Zahlungen dürfen nur an uns erfolgen. Ansprüche gegen uns dürfen nicht abgetreten werden.

4 Transport, Gefahrenübergang

4.1 Die Gefahr geht auf den Besteller über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, sobald die Ware unser Werk verlassen hat oder sich der Besteller in Annahmeverzug befindet. Dies gilt auch für Teillieferungen. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr auf den Besteller mit Meldung der Versandbereitschaft über.
4.2 Lieferungen, gleich, ob sie von uns ab Werk oder ab in der BRD ansässiger Lieferwerke von uns beauftragter Dritter durchgeführt werden, erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Eventuelle Transportschäden sind vom Empfänger vor Bezahlung der Fracht und vor Annahme des
Gutes dem Transporteur gegenüber zu rügen. Beschädigungen oder Minderungen des Gutes, die bei der Annahme äußerlich nicht erkennbar sind, hat der Empfänger dem Frachtführer binnen 1 Woche nach Anlieferung anzuzeigen.

5 Mängelrüge, Mängelansprüche, Verjährung

5.1 Beschaffenheitsangaben, z. B. über Abmessungen, Gewicht und sonstige technischen Angaben verstehen sich nur als Beschaffenheitsbeschreibungen und bedeuten nicht die Übernahme eines Garantieversprechens. Der Besteller hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob die gelieferte Ware für seine Zwecke geeignet ist.
Allg. Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Zahn GmbH Produktkennzeichnungen gültig ab 01.09.2010
5.2 Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich nach Eingang von dem Besteller auf Menge, Mängel und Beschaffenheit sorgfältig zu untersuchen, § 377 HGB. Sie gilt als genehmigt, wenn erkennbare Beanstandungen nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche schriftlich nach Wareneingang bzw., wenn sich eine Beanstandung später zeigt, nach Entdeckung uns
gegenüber gerügt werden. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich eine Abnahme vereinbart wurde.
5.3 Bei Mängeln oder Fehlen einer Beschaffenheitsangabe der gelieferten Ware können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Das Gleiche gilt, wenn sich innerhalb der Verjährungsfrist, die mangels anderweitiger Vereinbarung 12 Monate beträgt, aufgrund von Umständen, die bei Gefahrenübergang bereits vorhanden waren, ein Mangel zeigt. Die mit der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen werden von uns getragen. Dies gilt nicht für erhöhte Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entsprach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir berechtigt, mindestens 3 Mangelbeseitigungsversuche vorzunehmen.
5.4 Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist sie unmöglich, ist sie für den Besteller unzumutbar, wird sie von uns verweigert oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus, kann der Besteller nach seiner Wahl entweder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Aufwendungsersatz verlangen. Für Schäden, die dem Besteller entstanden sind, gilt Ziff. 6 entsprechend.

6 Mängel/Haftungsbegrenzung

6.1 Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
6.2 Wir haften für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, für Schäden, die von der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) beruhen.
6.3 Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf der fehlenden garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
6.4 Für anderweitige Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haften wir nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, es sei denn, aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt sich eine weitergehende Haftung.
6.5 Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Regelungen begründet, ausgeschlossen oder beschränkt wird, gelten diese Bestimmungen entsprechend für Pflichtverletzungen und die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des
Verkäufers.
6.6 Außer bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht soweit es sich um versicherbare Schäden handelt, uns der Abschluss einer Versicherung möglich oder zumutbar gewesen ist, bis zur Höhe der Versicherungssumme.

7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Alle Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten, auch zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
7.2 Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung sowie deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt in allen Stufen nicht auf. Nimmt der Besteller eine an uns abgetretene Forderung aus einer Weiterveräußerung von Waren in ein mit seinem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung in voller Höhe an uns abgetreten.
Allg. Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Zahn GmbH Produktkennzeichnungen gültig ab 01.09.2010 Seite 4 von 5 Nach erfolgter Saldierung tritt an ihre Stelle der anerkannte Betrag, der bis zur Höhe des Betrages
abgetreten ist, den unsere ursprüngliche Forderung ausmacht.
7.3 Bei einem Scheck-Wechsel-Verfahren geht unser Eigentumsvorbehalt in allen Stufen erst dann unter, wenn der Besteller seinen gesamten Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachgekommen ist.
7.4 Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung berechtigt, ohne vorherigen Rücktritt die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu verlangen.
7.5 Der Besteller ist berechtigt, Liefergegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern und solange er nicht in Verzug ist. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung erlischt namentlich dann , wenn der Besteller zahlungsunfähig ist oder Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gestellt hat.
7.6 Der Besteller tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsendbetrages ab, die ihm als Erlös aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
7.7 Die Verarbeitung oder Umbildung von Liefergegenständen durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des
Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Bearbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstand.
7.8 Wird der Liefergegenstand mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder vermengt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten oder vermengten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung oder Vermengung. Erfolgt die Vermischung oder Vermengung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstehende Allein- oder Miteigentum für uns.
7.9 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Der Wert der Sicherheiten bemisst sich beim einfachen Eigentumsvorbehalt nach unseren jeweiligen Rechnungsbeträgen, bei Forderungsabtretungen nach den Rechnungsbeträgen des Bestellers aus
der Weiterveräußerung. Befindet sich weiterverarbeitende Ware noch beim Besteller, bemisst sich der Wert der Sicherheiten nach unserem Rechnungsbetrag. Dieser wird dem Besteller schriftlich mitgeteilt. Der Besteller kann ab Zugang dieser Mitteilung innerhalb einer Frist von 14 Tagen uns Abnehmer nachweisen, die bereit sind, einen höheren Preis als den Rechnungsbetrag zu bezahlen. Soweit die Zahlung gesichert ist, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben.
7.10 Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, bei Beantragung der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers oder der Abweisung eines solchen Antrages
erlischt das Recht des Bestellers, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verarbeiten, zu vermischen, zu vermengen, mit anderen zu verbinden oder sonst zu verwerten. Nach Rücknahme des Liefergegenstandes sind wir zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Wertungskosten - anzurechnen.
7.11 Der Besteller ist verpflichtet, bis zum Erwerb des vorbehaltlosen Eigentums die Liefergegenstände auf seine Kosten gegen Elementarschäden zu versichern. Die Ansprüche des
Bestellers gegen 10seine Versicherung gelten für den Schadensfall als an uns bis zur Höhe unserer noch bestehenden Forderung abgetreten.

8 Werkzeuge, Muster und Zeichnungen

8.1 Für die Richtigkeit von Modellen, Mustern, Zeichnungen oder Werkzeugen, die der Besteller
Allg. Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Zahn GmbH Produktkennzeichnungen gültig ab 01.09.2010 Seite 5 von 5 uns zur Verfügung stellt, übernehmen wir keine Haftung. Soweit diese Schutzrechte Dritter verletzen, ist der Besteller verpflichtet, uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
8.2 Wenn aus Modellen, Mustern oder Zeichnungen oder aus Bestellungen keine eindeutigen Angaben für Ausführungstoleranzen hervorgehen, fertigen wir nach branchenüblichen Normen bzw. innerhalb der durch das Fertigungsverfahren bedingten Toleranzgrenzen.
8.3 Von uns selbst hergestellte Werkzeuge bleiben unser Eigentum. Werkzeuge des Bestellers
werden für Folgeaufträge bis zur Dauer von 5 Jahren aufbewahrt. Soweit sie innerhalb dieser Frist nicht zurückverlangt werden, werden sie verschrottet. Der bei der Verschrottung erzielte Erlös ist bereits bei der Berechnung der Werkzeugkosten berücksichtigt. Gehen aufbewahrte Werkzeuge durch höhere Gewalt verloren, so sind wir nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
8.4 Werden Werkzeuge bei normaler Beanspruchung unbrauchbar, so kann der Besteller keinen Ersatz verlangen. Das unbrauchbare Werkzeug wird dem Besteller zugesandt. Sofern wir in diesem Fall Ersatzwerkzeuge auf unsere Kosten herstellen, bleiben diese unser Eigentum und der Besteller kann keine Herausgabe verlangen außer gegen Ersatz der Herstellungskosten. Gibt der Besteller Behelfs- oder Musterwerkzeuge in Auftrag, so besteht Einigkeit darüber, dass mit diesen Werkzeugen nur geringe Auflagen gefertigt werden können.
8.5 Von uns gefertigte Zeichnungen oder Entwürfe dürfen ohne unsere Genehmigung weder im Original noch kopiert Dritten zugänglich gemacht werden. Sie werden dem Besteller berechnet, sofern kein Auftrag erteilt und die Zeichnungen und Entwürfe nicht zurückgesandt werden oder tatsächlich genutzt werden.

9 Anwendbares Recht; Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort für beide Teile und für sämtliche beiderseitigen Geschäftsbeziehungen ist der Sitz unseres Unternehmens (Neu-Ulm).
9.2 Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, für etwaige Wechsel- oder Scheckklagen sowie für alle sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz unseres Unternehmens (Neu-Ulm). Für alle Besteller, die Ihren Sitz innerhalb des Geltungsbereichs des EUGVVO haben, gilt für alle Rechstreitigkeiten aus diesem Vertrag die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte als vereinbart.
9.3 Der Gerichtsstand am Sitz unseres Unternehmens (Neu-Ulm) wird auch dann begründet, wenn der Besteller nach Abschluss des Vertrags seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Vorschriften der Zivilprozessordnung verlegt oder im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist
9.4 Wir sind berechtigt, auch Klage am Sitz des Bestellers oder vor anderen aufgrund in- oder ausländischen Rechtes zuständigen Gerichten zu erheben.
9.5 Auf die Rechtsbeziehung zum Besteller findet deutsches Recht Anwendung, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf - CISG -), mit Ausnahme der Bestimmungen zum Zahlungsort gemäß Art. 57 Abs. 1 lit a CISG. Sollten eine oder mehrere Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Soweit in den unwirksamen Bedingungen ein wirksamer, angemessener Teil enthalten ist, soll dieser aufrecht erhalten bleiben. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Bedingung am nächsten kommt.mt.

zwischenraum

Einkaufsbedingungen

Einkaufsbedingungen der Firmen Zahn GmbH und Paul Zahn GmbH & Co. KG

Unsere Einkaufsbedingungen gibt es hier auch als PDF-Download.

1. Bestellung und Auftragsbestätigung

1.1. Für sämtliche Bestellungen unsererseits gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung ausschließlich die nachfolgenden Einkaufsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nicht anerkannt, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2. Der Auftragsumfang bestimmt sich ausschließlich nach unserem schriftlichen Bestellschreiben. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsabschlüsse, Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
1.3. Der Lieferant hat unsere Bestellung unverzüglich schriftlich zu bestätigen (Auftragsbestätigung). Die Bestätigung oder Ausführung der Bestellung durch den Lieferanten gilt als Anerkennung unserer Einkaufsbedingungen.
1.4. Trifft die Auftragsbestätigung nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Bestellung bei uns ein, sind wir an die Bestellung nicht gebunden und berechtigt, den Antrag zu stornieren.
1.5. Alle mit der Abwicklung der Bestellung/Auftrag zusammenhängenden Dokumente sind mit unserer Bestellnummer zu versehen.

2. Angebot des Lieferanten

2.1. Angebote erfolgen durch den Lieferanten kostenlos und unverbindlich für uns. Die Angebote müssen genau unseren Anfragen entsprechen. Sind Abweichungen unvermeidlich, so ist im Angebot ausdrücklich darauf hinzuweisen.
2.2. Der Lieferant ist für die Dauer von 3 Wochen ab Zugang an sein Angebot gebunden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Vereinbarte Preise sind grundsätzlich Festpreise einschließlich sämtlicher Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung, insbesondere Kosten des Transports, Versicherung, Verpackung, Steuern, Zölle und Abgaben.
3.2. Die Lieferung erfolgt frachtfrei versichert an die von uns angegebene Empfangsstelle einschließlich Verpackung.
3.3. Falls nichts anderes vereinbart, sind die vereinbarten Preise Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Preiserhöhungen oder Mengenveränderungen nach Vertragsabschluss sind ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig und begründen keinen Anspruch auf Mehrverrechnung.
3.4. Sind in den Bestellungen keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart, zahlen wir die Rechnung des Lieferanten 90 Tage netto.
3.5. Sofern Zahlung der Lieferantenrechnung innerhalb von 14 Tagen erfolgt, sind wir berechtigt, 2 % Skonto vom Rechnungsbetrag in Abzug zu bringen. 3.6. Das Zahlungsziel beginnt nach Abschluss der Leistungserstellung mit dem Tage des Eintreffens des späteren der folgenden Ereignisse: Vollständige Lieferung mit Dokumentation gem. Bestellung Eintreffen der korrekten Rechnung

4. Lieferpflichten

4.1. Die Lieferung erfolgt stets auf Gefahr des Lieferanten. Die Gefahr geht erst mit Übergabe an uns über zu Teillieferung ist der Lieferant nur mit unserer Zustimmung berechtigt.
4.2. Lieferfristen und Liefertermine sind verbindlich.
4.3. Ergibt sich, dass dem Lieferanten eine frist- oder termingerechte Lieferung nicht möglich sein wird, so hat er dies unverzüglich - unbeschadet von Ziff. 4.2. - anzuzeigen.
4.4. Gerät der Lieferant in Verzug, so sind wir berechtigt, 0,5 % des Bestellwertes pro angefangener Woche der Überschreitung der Lieferfrist bzw. des Liefertermins, höchstens jedoch 5 % des Gesamtbestellwertes, zu verlangen, ohne dass es eines Schadensnachweises von uns bedarf. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Dem Lieferanten bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

5. Rügepflicht und Mängelansprüche

5.1. Wir sind verpflichtet, eine Lieferung in angemessener Frist auf etwaige Mängel zu untersuchen und, falls solche vorliegen, zu rügen. Die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen nach Entdeckung des Mangels beim Lieferanten eingeht. Wir genügen unserer Untersuchungspflicht, wenn wir Stichproben vornehmen. Bei Musterkäufen besteht keine Rügepflicht, wenn die Lieferung von dem Muster abweicht. 5.2. Wird ein Muster vorgelegt, so gelten die Beschaffenheiten des Musters hinsichtlich Material und Verarbeitung für alle Lieferungen und Nachlieferungen als vom Lieferanten garantiert.
5.3. In dringenden Fällen sind wir berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Beseitigung der Mängel vorzunehmen oder von Dritten vornehmen zu lassen. In diesem Falle ist dies dem Lieferanten unverzüglich nach der Mängelbeseitigung mitzuteilen.
5.4. Montage-, Betriebs- und Bedienungsanleitungen sind bei jeder Lieferung unaufgefordert mitzusenden; es ist dabei anzugeben, für welche Bestellung sie bestimmt sind, anderenfalls der Lieferant auch für solche Mängel haftet, die entstehen, wenn Montage-, Betrieb- oder Bedienung unsachgemäß erfolgen.

6. Produkthaftung, Freistellung

6.1. Soweit wir wegen der Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsgesetze oder sonstiger - regelungen (Versicherungspflicht) aufgrund eines Fehlers unseres Produktes in Anspruch genommen werden und der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern insoweit freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
6.2. In diesem Zusammenhang ist der Lieferant auch verpflichtet, uns etwaige Aufwendungen zu erstatten, die sich außer oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten - soweit uns möglich und zumutbar - unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
6.3. Der Lieferant wird die Liefergegenstände so kennzeichnen, dass sie dauerhaft als seine Produkte erkennbar sind. Der Lieferant hat eine nach Art und Umfang geeignete, dem neuesten Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung durchzuführen und uns diese nach Anforderung nachzuweisen.
6.4. Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 5.000.000,00 pro Personen-/Sachschaden zu unterhalten. Im Bedarfsfalle wird im Einzelfall eine höhere Versicherungssumme vereinbart. Der Lieferant hat auf unser Verlangen hin die Versicherungspolice in Kopie vorzulegen. Weitergehende Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben unberührt.

7. Außerordentliches Kündigungsrecht und Teillieferungen

7.1. Alle Ereignisse höherer Gewalt sowie alle Arbeitskampfmaßnahmen, insbesondere Streik und Aussperrung, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens und einer angemessenen Anlaufzeit von unseren vertraglichen Verpflichtungen.
7.2. Bei Aufträgen mit Teillieferungen sind wir zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt, wenn auch nur bei einer Teillieferung wesentliche Pflichtverletzungen wie Lieferverzögerungen und mangelhafte Lieferung auftreten. Wir sind berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen abzulehnen. Diese sind uns vom Lieferanten vor Lieferbereitschaft anzuzeigen.

8. Unterlagen, Zeichnungen, Modelle, Formen und Werkzeuge

8.1. Soweit der Liefergegenstand nach unseren Angaben, Zeichnungen oder Modellen hergestellt wird, so dürfen die zu ihrer Herstellung geeigneten Spezialeinrichtungen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmungen an Dritte geliefert, weitergegeben, übereignet, verpfändet oder in sonstiger Form über sie verfügt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Lieferant die Spezialeinrichtungen auf eigene Kosten beschafft hat oder wenn wir die Annahme der bestellten Gegenstände wegen verspäteter oder mangelhafter Lieferung verweigert haben oder wenn wir aus anderen Gründen von weiteren Bestellungen absehen.
8.2. Entstehen im Zusammenhang mit der Ausführung unserer Bestellung beim Lieferanten Verbesserungen, so haben wir ein kostenloses nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur gewerblichen Verwendung des Gegenstandes der Verbesserungen oder etwaiger entsprechender Schutzrechte. Das Verfügungsrecht über auftragsgebundene Fertigungseinrichtungen und Werkzeuge, insbesondere hinsichtlich Mitbenutzung, Veränderung oder Vermietung bleibt ausschließlich bei uns.
8.3. Modelle, Musterzeichnungen oder sonstige Unterlagen bleiben unser Eigentum. Sie sind gegenüber Dritten geheim zu halten und uns zusammen mit etwa gelieferten Kopien zurückzusenden, sobald sie vom Lieferanten nicht mehr benötigt werden.
8.4. Von uns beigestelltes Material bleibt in unserem Eigentum. Wir behalten uns das Eigentum daran in der Weise vor, dass der Lieferant die an uns zu liefernden Gegenstände in unserem Auftrag und für uns anfertigt. Zwischen uns und dem Lieferanten besteht Einigkeit darüber, dass das Eigentum an diesen Gegenständen im jeweiligen Fertigungszustand uns zusteht. Der Lieferant verwahrt diese Gegenstände unentgeltlich für uns. Gehen diese Gegenstände beim Lieferanten verloren oder werden sie beschädigt, hat er uns den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, auch wenn ihn an der Beschädigung oder dem Verlust kein Verschulden trifft.
8.5. Verstößt der Lieferant gegen seine Pflichten gem. Ziff. 8.1. bis 8.4., so sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der Auftragssumme für jeden Fall der Zuwiderhandlung unbeschadet unserer sonstigen Rechte und weitergehender Schadensersatzansprüche zu verlangen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Wir anerkennen einen etwaigen einfachen Eigentumsvorbehalt des Lieferanten an der bei uns lagernden unbearbeiteten Ware.
9.2. Nicht anerkannt wird ein verlängerter oder erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten nach Verarbeitung bzw. nach Verbindung oder Vermischung mit anderen Waren. Ausgeschlossen ist auch die Abtretung unserer Forderungen aus der Weiterveräußerung dieser Ware an den Lieferanten.

10. Schutzrechte Dritter

10.1. Der Lieferant sichert uns mit Annahme des Auftrages ausdrücklich zu, dass die an uns gelieferten Waren frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind.
10.2. Der Lieferant übernimmt uns gegenüber die volle Haftung dafür, dass durch die Lieferung der von uns bestellten Waren, deren Weiterveräußerung oder Verarbeitung durch uns/oder bestimmungsgemäße Verwendung keine Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Werden wir von dritter Seite wegen Verletzung oder Beeinträchtigung solcher Rechte belangt, ist der Lieferant verpflichtet, uns von allen derartigen Ansprüchen und Maßnahmen Dritter in vollem Umfange freizustellen; hierzu gehört auch die rechtzeitige Abwehr drohender Ansprüche und Maßnahmen Dritter gegen uns.
10.3. Die Haftung des Lieferanten gemäß Ziff. 10.2. umfasst auch sämtliche uns entstehenden Folgeschäden, namentlich solche infolge von Lieferengpässen und Produktionsstörungen.

11. Rechnungserteilung, Zahlungsbedingungen

11.1. Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung an uns jeweils getrennt von der Ware zu übersenden. Auf den Rechnungen müssen unsere Bestellnummer, Datum und Positions- und Sachnummern angegeben sein.
11.2. Zahlungen leisten wir, wenn nichts anderes vereinbart ist, entweder unter Abzug eines Skontos von 3 % innerhalb von 14 Tagen oder innerhalb 30 Werktagen netto nach Rechnungszugang oder nach Zugang der Ware wenn diese nach der Rechnung uns zugeht.
11.3. Ein Skontoabzug ist auch dann noch möglich, wenn wir aufrechnen oder Zahlungen in angemessener Höhe aufgrund von Mängeln zurückhalten. Die Zahlungsfrist beginnt nach vollständiger, mängelfreier Erfüllung des Auftrags. Zahlungen bedeuten keinen Verzicht auf uns vertraglich oder gesetzlich zustehende Rechte.

12. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

12.1. Der Lieferant erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir ein Zurückbehaltungsrecht haben, das sich auf alle Forderungen des Lieferanten an uns aus erbrachten Lieferungen und Leistungen bezieht. Wir sind berechtigt, jederzeit nach unserer Wahl Aufrechnungen zu erklären. Wir können so lange unsere Zahlungsverpflichtungen zurückhalten oder Aufrechnungen erklären, soweit Forderungen irgendwelcher Art gegenüber dem Lieferanten bestehen oder künftig fällig werden.
12.2. Auch wenn der Lieferant uns gegenüber bestehende Forderungen an Dritte abtritt, sind wir mit befreiender Wirkung berechtigt, an den Lieferanten zu leisten.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Erfüllungsort für die beiderseitigen Rechtsbeziehungen ist der Sitz unseres Unternehmens.
13.2. Gerichtsstand für Kaufleute bei allen aus der Rechtsbeziehung mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten einschließlich etwaiger Wechsel- und Scheckklagen ist der Sitz unseres Unternehmens (Neu-Ulm). Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Lieferanten zu klagen.
13.3. Bei Mängeln oder Fehlen einer Beschaffenheitsangabe der gelieferten Ware können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Das Gleiche gilt, wenn sich innerhalb der Verjährungsfrist, die mangels anderweitiger Vereinbarung 12 Monate beträgt, aufgrund von Umständen, die bei Gefahrenübergang bereits vorhanden waren, ein Mangel zeigt. Die mit der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen werden von uns getragen. Dies gilt nicht für erhöhte Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Lieferanten verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entsprach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir berechtigt, mindestens 3 Mangelbeseitigungsversuche vorzunehmen.
13.4. Auf die Rechtsbeziehungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. unter Einschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). An die Stelle der Bestimmungen über den Zahlungsort gemäß Art. 57 Abs. 1 lit. a) CISG tritt die Regelung in 13.1.
13.5. Sollte eine oder mehrere der Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Soweit in der unwirksamen Bedingung ein wirksamer Teil enthalten ist, soll dieser aufrechterhalten bleiben. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.